Fast jede Berufsgruppe wird heutzutage im Internet irgendwo bewertet. Jameda ist das große Portal, auf dem Patienten Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten bewerten können. Die Dienstleistungen der Behandler werden also meist anonym kommentiert und mit einer Art Schulnotensystem bewertet. Es gibt Einzelnoten und eine aus den Einzelnoten resultierende Gesamtnote. Da auch eine Arztpraxis betriebswirtschaftlich arbeiten muss, ist eine gute Reputation des jeweiligen Behandlers viel wert. Und wenn wir von Reputation sprechen, dann ist anno 2019 nur noch die Onlinereputation gemeint. Eine Einzelmeinung, die online über den Arzt oder Therapeuten verbreitet wird, ist aufgrund der Transparenz und der dauerhaften Abrufbarkeit dann oftmals viel mehr als ein zu vernachlässigender Einzelfall. Wer etwas anderes meint, der „pfeift im Walde“.
Was muss ein Arzt an Bewertung hinnehmen und was nicht?
Die Wahrheit ist immer schützenswert genauso wie die Meinung eines Patienten. Im Umkehrschluss dürfen auf Jameda keine Unwahrheiten, also falsche Tatsachenbehauptungen, über den Behandler veröffentlicht und verbreitet werden. Auch eine Meinungsäußerung, die an eine falsche Tatsachenbehauptung anknüpft, ist grundsätzlich nicht schützenswert. Ein abträgliches Werturteil über einen Arzt, das keinen Tatsachenbezug erkennen lässt, ist ebenfalls als sogenannte Schmähkritik nicht schützenswert und für den Behandler angreifbar. Das Eine vom Anderen zu unterscheiden ist oftmals schwierig. Zumal der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass eine Tatsachenbehauptung im Gesamtkontext durchaus auch als Meinungsäußerung gelten und damit geschützt sein kann.
Wie haftet Jameda?
Jameda kommentiert und bewertet die auf der Plattform gelisteten Ärzte und Therapeuten nicht selbst. Das erledigen ausschließlich die Patienten. Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass Jameda erst einmal auf eventuelle Rechtsverletzungen hingewiesen werden und zur Entfernung aufgefordert werden muss. Dieser Hinweis beziehungsweise diese Abmahnung müssen hinreichend qualifiziert erfolgen. Jameda muss in die Lage versetzt werden, auf die Beanstandung hin erkennen zu können, dass eine Verletzung der Rechte des Behandlers vorliegt. Dann und wirklich nur dann ist Jameda verpflichtet zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Nach Kenntnisnahme von einer Rechtsverletzung ist Jameda „Störer“ einer fremden Rechtsverletzung, haftet gegebenenfalls auf Unterlassung und muss adäquat reagieren
.
Notice and take down
Jameda hat für Beanstandungen von Ärzten und Therapeuten ein plattformeigenes Verfahren entwickelt. Bei Eingang einer Beanstandung wird die angegriffene Bewertung erst einmal gesperrt. Jameda kontaktiert auf die Beanstandung hin dann den Bewerter und fordert diesen zu einer Stellungnahme auf. Unterbleibt eine Stellungnahme oder erfolgt diese unzulänglich und ist die zugrunde liegende Beanstandung hinreichend qualifiziert, entfernt Jameda die angegriffene Bewertung dauerhaft. Problem gelöst. Im Ergebnis findet also eine Interessensabwägung der geschützten Rechtspositionen des Behandlers mit denen des Patienten statt. Je nachdem, welche Positionen überwiegen, fällt die Entscheidung von Jameda aus.
Auch negative Jameda-Bewertung erhalten?
Haben Sie ebenfalls eine negative Jameda-Bewertung erhalten und möchten sich über Ihre Optionen informieren? Ich empfehle Ihnen, die Bewertungen ernst zu nehmen. Fünf gute Bewertungen wiegen eine schlechte in der Wahrnehmbarkeit nicht auf. Der Makel bleibt, im Zweifel wählt der (Ihnen unbekannte) Patient einen anderen Behandler. Profitieren Sie von der Erfahrung meiner Kanzlei. Wir konnten schon vielen Ärzten und Therapeuten bei Problemen rund um Jameda behilflich sein. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
Unser Ziel:
Sie zahlen weniger oder gar nichts an den Abmahner.