Ein Mandant legt mir eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Weber Hoß aus Duisburg vor. Auftraggeberin ist die Thomas Hieronymi GmbH, Robert-Koch-Str. 116d, 65779 Kelkheim. Gegenstand der Abmahnung ist die Verwendung eines Fotos, das auf der Internetplattform PIXELIO eingestellt war unter dem Namen „Red Rock Canyon“. Der Abgemahnte hätte dieses Foto auf seine eigene Webseite übernommen, ohne einen Bildquellennachweis anzubringen. Die redaktionelle Nutzung des Fotos sei zwar gestattet, jedoch nur unter der Bedingung, dass am Bild selbst oder am Seitenende der Fotografenname und die Plattform PIXELIO benannt würden.
Verletzung des Lizenzvertrags und Unterlassungserklärung
Der Abgemahnte hätte damit sowohl gegen den Lizenzvertrag als auch gegen die urheberrechtliche Pflicht der Quellenangabe verstoßen. Insoweit stünden der Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche zu. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, innerhalb derer er für den Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe verspricht. Weber Hoß Rechtsanwälte schlagen insoweit einen Betrag in Höhe von 5.100,00 € vor. Darüber hinaus würde der Abgemahnte auch Schadensersatz und Abmahnkosten schulden, deren Berechnung allerdings erst nach Auskunft erfolgen könne, in welchem Umfang die vermeintliche Rechtsverletzung begangen worden ist.
Google Cache und „Wayback Machine“
Wer die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung „blind“ unterzeichnet und an den Abmahner zurücksendet, dürfte sich eines erheblichen finanziellen Risikos aussetzen. Es besteht bei Entfernung eines Fotos von einer Webseite eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich dieses Foto nach wie vor bei Suchmaschinen im Cache auffinden lässt oder auch in Internetarchiven wie der „Wayback Machine“. Damit würde man gegen die eingegangene Unterlassungserklärung verstoßen, und würde dem Abmahner pro Verstoß eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € bezahlen müssen.
Auch eine Abmahnung erhalten?
Ist Ihnen ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwälte Weber Hoß aus Duisburg ins Haus geflattert im Auftrag von Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH oder eines anderen Abmahners? Ich biete den Abgemahnten meine Erfahrung und meine Unterstützung an. Bewahren Sie zunächst die Ruhe. Beachten Sie die Fristen, die in der Abmahnung genannt werden. Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Meine Ersteinschätzung erfolgt für die Abgemahnten kostenfrei.
Ihr Rechtsanwalt Tobias Kläner
Unser Ziel:
Sie zahlen weniger oder gar nichts an den Abmahner.