Mir ist eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Kraus, Friedrichstr. 95. 10117 Berlin vorgelegt worden. Auftraggeberin der Abmahnung ist die AVIT GmbH, Kronenstr. 66, 10117 Berlin. Es geht um Urheberrecht. Um ein Foto, auf dem Sushi abgebildet ist. Dieses sei ohne Zustimmung der AVIT GmbH von der Abgemahnten im Internet benutzt worden, so Rechtsanwalt Kraus. Er verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Ersatz von Abmahnkosten, Schadensersatz und Auskunft über den Umfang der vermeintlichen Rechtsverletzung.
Über 2.200,00 € Schadensersatz und Abmahnkosten
Im Ergebnis handelt es sich um eine recht typische „Fotoklau“-Abmahnung. Eine Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und urheberrechtlicher Schadensersatz. Der Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG für die nicht genehmigte Verwendung des Fotos betrüge 1.600,00 €, so Rechtsanwalt Kraus. Außerdem Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG aus einem Streitwert in Höhe von 6.000,00 €, woraus sich 480,20 € zuzüglich Mehrwertsteuer errechnen würden. Um die Sache „abzukürzen“, bietet Rechtsanwalt Kraus für die AVIT GmbH der abgemahnten Person einen Vergleich an, der zur Abgeltung aller vermeintlichen Ansprüche die Zahlung eines Betrags in Höhe von 2.000,00 € an den Abmahner vorsieht.Ich empfehle
folgendes Vorgehen
- Erstmal Ruhe bewahren
- Keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen
- Nicht sofort unterschreiben oder zahlen
- Unbedingt die Fristen beachten
- Anwaltliche Beratung einholen
Wichtig
Rufen Sie einfach an: 0261 / 96096941 oder
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