Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschafts GmbH mahnt momentan für die MG Premium Ltd. die vermeintlich urheberrechtswidrige Verbreitung von Filmen im Bereich Adult-Entertainment, kurzum Porno-Filmen, ab. Es sei rechtssicher festgestellt und dokumentiert worden, dass die Empfänger entsprechender Abmahnungen an P2P-Tauschbörsen teilgenommen hätten und die jeweiligen Filme urheberrechtswidrig dort zum Download angeboten hätten. Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, Anwaltskosten bezahlen und natürlich auch einen Schadensersatz abdrücken.
Das Thema „Adult Entertainment“ ist besonders prekär, so dass viele Abgemahnte sich besonders stark unter Druck gesetzt fühlen. Man schämt sich und fühlt sich ertappt. Und genau damit kalkuliert der Abmahner.
Die Fälle liegen aber insgesamt nicht anders als „herkömmliche“ urheberrechtliche Abmahnungen – mit allen Chancen auf Optionen für die Abgemahnten. Wenn Sie wissen möchten, wie sich IPPC Law Abmahnungen verteidigen lassen, dann nutzen Sie gerne unsere Erfahrung und unsere völlig kostenlose Ersteinschätzung. Es lohnt sich mit Sicherheit!
Jeder Fall hat einen Schlüssel und eine bestmöglichen Strategie. Meistens finde ich diese mit meinen Mandanten zusammen im persönlichen Telefonat.